24-Stunden-Pflege


Selbstbestimmtes Wohnen im Alter dank wohnumfeldverbessernder Maßnahmen:

Wenn Senioren pflegebedürftig werden, fallen ihnen viele, früher alltägliche, Tätigkeiten aufgrund einer zunehmend eingeschränkten Beweglichkeit immer schwerer. Neben Arbeiten im Haushalt, die Kraft und Fingerfertigkeit verlangen, kann aber auch die Fortbewegung innerhalb des Hauses problematisch werden, was ein selbstbestimmtes Leben sehr erschweren kann. Auch für die Angehörigen kann dadurch die Pflege alter Menschen sehr beschwerlich werden. Das Pflegeportal empfiehlt Betroffenen deshalb, die Wohnung mit Hilfe von sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.

 

 

Pflegegerechter Umbau

 

Unter wohnumfeldverbessernden Maßnahmen werden alle Umbaumaßnahmen verstanden, die dafür geeignet sind, Pflegebedürftigen und deren Betreuungspersonen den Alltag sowie die häusliche Pflege zu erleichtern. Dadurch kann ein Verbleiben in den eigenen Wohnräumen ermöglicht werden, auch wenn diese ursprünglich nicht barrierefrei waren. Zu den häufigsten und einfachsten Baumaßnahmen, die in diesem Zusammenhang vorgenommen werden, gehören die Absenkung der Türschwellen sowie der behindertengerechte Umbau des Badezimmers. Dadurch können sich auch körperlich eingeschränkte Personen häufig noch alleine durch die Wohnung bewegen.  Falls eine Treppe vorhanden ist, sollte auch ein Treppenlift installiert werden, der den sicheren Wechsel von einem Stockwerk ins andere ermöglicht. Gerade bei Altbauwohnungen kann auch eine Verbreiterung der Türen notwendig werden, sobald der Pflegebedürftige einen Rollator oder einen Rollstuhl benötigt. In diesem Fall ist auch einen Höhenanpassung der Möbel sinnvoll. Bei Vorliegen einer Demenzerkrankung sollte auch an eine Absicherung der elektrischen Geräte, Türen und anderer möglicher Gefahrenstellen gedacht werden.

 

 

Finanzierung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

 

Der bedarfsgerechte Umbau einer Wohnung ist häufig mit großen Kosten verbunden, die von den betroffenen Personen und ihren Angehörigen nicht unbedingt selbst tragen können. Deshalb sieht das Pflegestärkungsgesetz vor, dass Pflegebedürftige auf Antrag hin von der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu EUR 4000 erhalten können, um danach entsprechende bauliche Veränderungen vornehmen lassen zu können. Die Voraussetzung dafür ist neben dem Vorliegen einer Pflegestufe lediglich, dass durch die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ein weiteres Verbleiben in den eigenen vier Wänden möglich ist und so ein unfreiwilliger Umzug in ein Pflegeheim vermieden werden kann.

 

Yvonne Weber

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